Krankenversicherung für Hobby-Nutztiere: Was Halter von Ziegen, Schafen und Co. wirklich wissen müssen

Stellen Sie sich vor, Ihr Lieblings-Zwergziege Hilde erkrankt eines Morgens schwer. Der Tierarzt kommt, untersucht sie ausgiebig, und am Ende hält man eine Rechnung in der Hand, die einen kurz den Atem verschlagen lässt. Was viele Hobbyhalter erst in solchen Momenten realisieren: Für Nutztiere gelten völlig andere Versicherungsregeln als für Hunde und Katzen. Und wer das nicht weiß, steht im Ernstfall allein da.

Wer heute ein paar Schafe auf der Wiese, einige Hühner im Garten oder ein Minischwein im Stall hält, tut das oft aus tiefer Leidenschaft für Tiere und ein naturnahes Leben. Gleichzeitig übernimmt man damit Verantwortung, die weit über das tägliche Füttern hinausgeht. Denn mit der Haltung von Nutztieren, selbst rein privat und ohne jeden wirtschaftlichen Hintergedanken, gehen rechtliche Pflichten und finanzielle Risiken einher, die sich viele Einsteiger am Anfang nicht vorstellen können.

Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel. Er erklärt, welche Versicherungen und Absicherungsformen für Hobby-Nutztierhalter tatsächlich relevant sind, wo die häufigsten Fehler passieren und worauf man beim Abschluss einer Police achten sollte.

Was ist überhaupt ein „Hobby-Nutztier”?

Der Begriff klingt zunächst etwas widersprüchlich. Ein Nutztier, das keinen Nutzen bringt? Gemeint sind damit Tiere wie Schafe, Ziegen, Schweine (einschließlich Hängebauchschweine und Minischweine), Rinder, Hühner, Enten, Gänse, Puten, Alpakas, Lamas oder auch Bienen, die privat und ohne kommerzielle Absicht gehalten werden. Man hält sie vielleicht für frische Eier, selbst gemachten Käse, die Landschaftspflege im eigenen Garten oder schlicht aus Freude am Umgang mit diesen Tieren.

Der entscheidende Punkt: Aus rechtlicher Sicht bleiben diese Tiere trotzdem Nutztiere. Das Gesetz fragt nicht danach, ob die Halterin ihre Ziegen liebt wie andere Menschen ihren Labrador. Es fragt danach, ob es sich um eine der regulierten Tierarten handelt. Und das hat, wie wir gleich sehen werden, erhebliche Konsequenzen für den Versicherungsschutz.

Die Pflicht, die viele vergessen: Meldung bei Veterinäramt und Tierseuchenkasse

Bevor wir uns den eigentlichen Versicherungen widmen, muss ein Thema angesprochen werden, das unter Hobbyhaltern erschreckend oft ignoriert wird: die Meldepflicht.

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (also Pferde, Esel, Maultiere), Geflügel, Bienen oder Gehegewild hält, muss das in Deutschland unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzeigen. Und zwar unabhängig davon, ob man zwei Hühner oder zweihundert Schafe hält, ob man Profi oder Anfänger ist.

Die Veterinäramter der Kreise und Städte haben es einmal auf den Punkt gebracht: Was für den Haupterwerbslandwirt selbstverständlich ist, vergessen Hobbytierhalter allzu oft.

Parallel dazu besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei der jeweiligen Tierseuchenkasse des Bundeslandes. Diese ergibt sich aus § 20 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in Verbindung mit den entsprechenden Landesgesetzen. Der Grund der Tierhaltung spielt dabei keine Rolle: Meldepflicht besteht sowohl für landwirtschaftlich genutzte Tiere als auch für private Hobbyhaltungen.

Achten Sie darauf: Ein nicht gemeldeter Tierbestand oder die Meldung einer zu geringen Tierzahl hat zur Folge, dass der Anspruch auf Leistungen durch die Tierseuchenkasse entfällt. Das bedeutet: Wer seine drei Schafe nie gemeldet hat und dann im Seuchenfall eine Entschädigung erwartet, wird leer ausgehen. Zusätzlich droht bei fehlender Anmeldung beim Veterinäramt sogar ein Bußgeld.

Was leistet die Tierseuchenkasse?

Die Tierseuchenkasse ist kein klassischer Versicherer im privatwirtschaftlichen Sinne, sondern eine staatlich organisierte Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Zu ihren Leistungen gehört unter anderem die Abholung toter Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde und Geflügel; sowohl der Transport als auch die unschädliche Beseitigung dieser Tiere wird zu 60 % durch die Tierseuchenkasse finanziert.

Außerdem zahlt die Tierseuchenkasse Entschädigungen bei behördlich angeordneten Tötungen im Seuchenfall, also wenn zum Beispiel die Maul- und Klauenseuche oder die Geflügelpest einen Bestand trifft. Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Seuchen werden festgesetzt und ausgezahlt.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Seuchenbekämpfung nicht zwischen Hobbytierhaltung und gewerblicher Haltung, weil Krankheitserreger dies auch nicht tun. Ein schöner, sachlicher Satz, der die Logik dahinter sehr gut erklärt. Jedes einzelne Tier kann Erreger weiterverbreiten, egal ob es auf einem Biobauernhof steht oder im Vorgarten einer begeisterten Hobbyhalter-Familie.

Der jährliche Beitrag zur Tierseuchenkasse variiert je nach Bundesland, Tierart und Bestandsgröße. Für kleine Hobbyhaltungen ist er in der Regel überschaubar. Die Meldung erfolgt meist bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres online oder per Post.

Der große Irrtum: Die Privathaftpflicht hilft nicht

Viele Menschen, die ihr erstes Schaf anschaffen, gehen davon aus, dass ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung im Schadensfall einspringt. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum, der teuer werden kann.

In den Versicherungsbedingungen vieler Haftpflichtpolicen finden sich Klauseln, welche für Nutztiere einen Leistungsausschluss festlegen. Das bedeutet: Läuft Ihre Ziege auf die Straße und verursacht einen Unfall, springt Ihre normale Privathaftpflicht im Zweifelsfall nicht ein.

Nun ist die rechtliche Lage an dieser Stelle etwas differenzierter. Oft sind Nutztiere in der Privathaftpflicht enthalten, wenn man sie nur als Haustier hält. Entscheidend ist dabei immer der konkrete Tarif und die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wer ein Minischwein als Heimtier hält und dessen Haftungsrisiken im Alltag absichern möchte, sollte bei seiner bestehenden Versicherung nachfragen und die Bedingungen genau lesen. Verlass darauf sollte man sich jedoch nicht blind.

Was regelt der §833 BGB?

Der §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Haftung von Tierhaltern. Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Für privat gehaltene Hobby-Nutztiere gilt dabei die sogenannte Gefährdungshaftung. Das heißt: Sie haften als Halter grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie einen Fehler gemacht haben. Tritt das typische Tierverhalten in den Vordergrund und entsteht ein Schaden, sind Sie zunächst in der Haftung.

Für gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutztierhalter sieht §833 Satz 2 BGB eine Erleichterung vor: Dort gilt eine Verschuldenshaftung, bei der der Halter sich durch den Nachweis der eingehaltenen Sorgfaltspflicht entlasten kann. Während private Nutztierhalter prinzipiell für von den eigenen Tieren verursachte Schäden haften müssen, entfällt die Ersatzpflicht für gewerbliche beziehungsweise landwirtschaftliche Tierhalter, solange diese ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen.

Kurz gesagt: Als reiner Hobbyhalter ohne gewerbliche Absichten haben Sie rechtlich gesehen eine ungünstigere Ausgangsposition und sollten umso mehr auf eine passende Haftpflichtabsicherung achten.

Welche Versicherungen sind für Hobby-Nutztierhalter tatsächlich relevant?

Kommen wir zum praktischen Kern. Es gibt im Wesentlichen vier Absicherungsebenen, die für Hobbyhalter von Nutztieren wichtig sind:

1. Tierhalterhaftpflichtversicherung

Das ist die wichtigste Absicherung überhaupt. Sie springt ein, wenn Ihr Tier einem Dritten Schäden verursacht. Ihr Schaf bricht aus und verursacht einen Verkehrsunfall. Ihre Hühner scharren den Garten des Nachbarn um. Ihre Ziege stößt ein Kind um. All das sind typische Szenarien, für die Sie als Halter haften.

Bei privater Haltung der Nutztiere eignet sich eine gewöhnliche Tierhalterhaftpflichtversicherung; wobei für Ziegen und Schafe oftmals bereits über die private Haftpflicht Versicherungsschutz besteht. Trotzdem sollte man das nie pauschal annehmen, sondern im Einzelfall nachfragen.

Beim Abschluss lohnt es sich, auf die Deckungssumme zu achten. Da Nutztiere im Worst-Case-Szenario sehr hohe Schäden verursachen können, ist es sinnvoll, einen Tarif zu wählen, bei dem die Deckungssumme mindestens fünf, besser noch zehn Millionen Euro beträgt. Das klingt hoch, ist aber bei Personenschäden durch Verkehrsunfälle schnell erreicht.

Für Alpakas, Lamas und ähnliche Tiere gibt es mittlerweile spezialisierte Anbieter. Die Uelzener Versicherung beispielsweise bietet Schutz für Schaf-, Alpaka-, Schweine- oder Rinderhaltung sowie Trekkingtouren mit Alpaka oder Esel und tiergestützte Therapie mit Ziege und Schaf, für private und gewerbliche Halter.

2. Tierlebensversicherung (Nutztierversicherung)

Hier wird es emotional. Wer eine Ziege oder ein Schaf nicht nur als Hobby, sondern auch mit einer gewissen emotionalen Bindung hält, für den ist der plötzliche Tod eines Tieres ein harter Verlust. Und je nach Tierrasse und Zuchtwert auch ein finanzieller.

Mithilfe einer Nutztierversicherung lassen sich die wichtigsten Todesfallrisiken finanziell absichern, zu denen Krankheiten oder die Nottötung zählen. Wichtig zu wissen: Eine solche Versicherung zahlt in der Regel nur, wenn der Tod des Tieres nachgewiesen und auf eine versicherte Ursache zurückzuführen ist.

Die GHV Versicherung bietet zum Beispiel für Schaf- und Ziegenhalter eine Tierlebensversicherung an. Bei Tod oder Nottötung werden 80 % und bei Diebstahl oder Abschlachtung 100 % des vereinbarten Versicherungswerts der Tiere erstattet; der Versicherungsschutz erstreckt sich gleichermaßen auf die Stall- und die Weidehaltung.

Vielleicht denken Sie jetzt: Brauche ich das wirklich für meine zwei Schafe? Die Antwort hängt stark davon ab, welchen finanziellen Wert die Tiere haben. Bei Rassetieren, Zuchttieren oder selteneren Rassen wie bestimmten Wollschafrassen oder Burenziegen kann der Kaufpreis schnell mehrere Hundert bis über tausend Euro betragen. Da rechnet sich eine Lebensversicherung für das Tier.

3. Diebstahlversicherung

Tiediebstahl ist kein urbanes Märchen. Schafe und Ziegen verschwinden in Deutschland regelmäßig aus Weiden, besonders wenn sie ungesichert stehen. Über eine Diebstahlversicherung für Schafe und Ziegen kann man sich vor wirtschaftlichen Verlusten schützen, die entstehen, wenn Tiere aus der Herde entwendet werden. Bei Nachttieren ist das Risiko besonders hoch, da Kontrollen am Abend und früh morgens für viele Hobbyhalter mit Beruf schwierig zu leisten sind.

4. Tierseuchenkasse (Pflichtbeitrag)

Diese wurde bereits oben behandelt, aber sie sei nochmals explizit aufgeführt: Die Einzahlung in die Tierseuchenkasse ist keine freiwillige Versicherung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie schützt nicht das eigene Tier im Alltag, sondern ist ein kollektives System zur Seuchenbekämpfung. Im Seuchenfall ermöglicht sie Entschädigungen, die ohne Meldung nicht ausgezahlt werden.

Was deckt die Krankenversicherung ab, und was nicht?

Hier muss man ehrlich sein: Eine klassische Krankenversicherung für Nutztiere, wie es sie für Hunde und Katzen gibt, existiert für Schafe, Ziegen, Schweine oder Hühner so gut wie nicht am Markt. Die Tierkrankenversicherung im eigentlichen Sinne, also eine Police, die routinemäßige Tierarztbesuche, Impfungen, Behandlungen und Medikamente erstattet, ist im Nutztierbereich bisher kaum verbreitet.

Das hat mehrere Gründe. Erstens ist die Kalkulation für Versicherer schwierig, weil Krankheitsbilder und Behandlungskosten sehr unterschiedlich sind. Zweitens gab es lange Zeit einen gesellschaftlichen Konsens, dass Nutztiere keine Heimtiere sind und ihr gesundheitlicher Schutz primär über staatliche Systeme wie die Tierseuchenkasse geregelt wird.

Vorsicht: Manche Angebote im Internet wirken auf den ersten Blick wie eine umfassende Krankenversicherung für Nutztiere, sind aber bei näherer Betrachtung reine Todesfallpolicen. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen und zu verstehen, ob laufende Behandlungskosten erstattet werden oder nur der wirtschaftliche Wert des Tieres im Todesfall.

Was es hingegen gibt: Operationskostenversicherungen für Pferde sind am Markt verbreitet. Und bei wertvolleren Nutztieren oder Tieren, die in tiergestützter Therapie eingesetzt werden, lässt sich über spezielle Makler oft eine individuelle Police vereinbaren.

Mein Rat: Holen Sie sich immer mehrere Angebote ein und sprechen Sie im Zweifelsfall mit einem spezialisierten Versicherungsmakler für landwirtschaftliche und tierische Risiken. Das ist kein Bereich, in dem ein Standardvergleichsportal ausreicht.

Der Wolf als Sonderfall

Ein Thema, das in den letzten Jahren für Aufregung gesorgt hat und das für Hobbyhalter in ländlichen Gebieten sehr relevant sein kann: Wolfsangriffe.

Es gibt Versicherungen für den Fall, dass Nutztiere von Wölfen getötet werden und die öffentliche Hand keinen Ausgleich zahlt. In der Praxis funktioniert das so: Zunächst sind bei einem Wolfsriss die staatlichen Stellen des jeweiligen Bundeslandes der erste Ansprechpartner. Was staatlich nicht entschädigt wird, können bestimmte Versicherungspolicen abdecken.

Versicherungen leisten subsidiär. Das bedeutet: Schäden, die bereits durch staatliche Stellen erstattet werden, werden nicht ein zweites Mal bezahlt.

Wölfe sind mittlerweile in fast allen Bundesländern wieder heimisch. Für Halter von Schafen und Ziegen, die weite Weideflächen ohne permanente Kontrolle nutzen, ist eine entsprechende Absicherung zumindest eine Überlegung wert. Sprechen Sie im Schadensfall zunächst immer mit dem Veterinäramt und informieren Sie sich über die staatlichen Entschädigungsregelungen Ihres Bundeslandes.

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Gerade Einsteiger in die Hobby-Nutztierhaltung machen einige Fehler immer wieder. Ich nenne sie hier nicht, um zu belehren, sondern weil sie sich mit wenig Aufwand vermeiden lassen.

Fehler 1: Keine Anmeldung beim Veterinäramt

Das ist der häufigste und folgenschwerste Fehler. Wer mit dem Gedanken spielt, “das merkt doch eh niemand”, sollte wissen: Im Seuchenfall oder bei einer Kontrolle fliegt das auf, und dann drohen Bußgelder und Ausschluss von Entschädigungen.

Fehler 2: Annahme, die Privathaftpflicht deckt alles ab

Wie oben erklärt, ist das oft nicht der Fall. Überprüfen Sie die Bedingungen Ihrer bestehenden Privathaftpflicht explizit auf die Frage, ob Nutztiere in privater Hobbyhaltung eingeschlossen sind. Und wenn nicht, schließen Sie eine separate Tierhalterhaftpflicht ab.

Fehler 3: Versicherungswert falsch ansetzen

Bei Tierlebensversicherungen wird der Wert des Tieres zu Beginn vereinbart. Wer hier zu niedrig ansetzt, um Beiträge zu sparen, riskiert im Schadensfall eine Unterdeckung. Andererseits macht es keinen Sinn, einen übertriebenen Versicherungswert anzusetzen. Orientieren Sie sich am aktuellen Marktwert vergleichbarer Tiere.

Fehler 4: Nicht nachmelden bei Bestandsveränderungen

Kaufen Sie im Laufe des Jahres Tiere hinzu, müssen Sie das oft innerhalb bestimmter Fristen nachmelden, sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse. Wenn sich der Jahreshöchstbesatz bei Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienen unterjährig um mehr als 10 % erhöht, ist eine Nachmeldung erforderlich.

Fehler 5: Versicherungsbedingungen nicht lesen

Klingt banal, wird aber erschreckend selten getan. Gerade bei Nutztierversicherungen gibt es wichtige Details: Wird der Schadensfall nur bei einer nachgewiesenen Krankheit erstattet? Ist die Nottötung eingeschlossen? Gibt es eine Wartezeit nach Vertragsabschluss? Sind bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen? All das steht im Kleingedruckten.

Einen passenden Anbieter finden: Worauf kommt es an?

Der Markt für Nutztierversicherungen ist überschaubarer als der für Hunde- oder Katzenpolicen, aber es gibt durchaus Anbieter, die auf Hobbyhalter spezialisiert sind. Einige bekannte Namen im deutschen Markt sind die GHV Versicherung, die Uelzener Versicherung und im Agrarbereich die R+V Versicherung.

Es gibt sowohl Einzel- als auch Gruppenversicherungen. Wer mehrere Tiere hält, sollte sie als Gruppe versichern, da der Versicherungsbeitrag in diesem Fall etwas niedriger ist als bei mehreren Einzelverträgen.

Ein paar Orientierungspunkte beim Vergleich:

  • Leistungsumfang vor Preis: Lieber etwas mehr zahlen und einen umfassenderen Schutz haben, als im Schadensfall eine Klausel zu entdecken, die genau die eigene Situation ausschließt.
  • Deckungssumme: Gerade bei der Haftpflicht großzügig wählen. Für Weidetiere, die Zugang zu Straßen haben, ist das besonders relevant.
  • Spezialisierung des Anbieters: Ein Versicherer, der sich auf Tiere und Landwirtschaft spezialisiert hat, versteht die Risiken besser und hat passendere Bedingungen als ein Generalversicherer, der Nutztiere nur als Randprodukt anbietet.
  • Ausschlüsse genau prüfen: Besonders bei Seuchen, Vorerkrankungen und bestimmten Todesursachen gibt es je nach Tarif große Unterschiede.

Ein kurzer Blick auf besondere Tierarten

Minischweine und Hängebäuche

Diese Tiere liegen im Trend und werden häufig als Heimtiere gehalten. Dennoch gelten auch für sie die Meldepflichten für Schweine. In Baden-Württemberg sind beispielsweise auch Mini- und Hängebäuchschweine meldepflichtig. Haftungsrechtlich sind sie in der Grauzone: Ob die Privathaftpflicht greift oder eine separate Police nötig ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Alpakas und Lamas

Wer hätte das vor zwanzig Jahren gedacht? Alpakas erfreuen sich als Hobby-Nutztiere wachsender Beliebtheit. Für Alpakas, Lamas, Dromedare oder Kamele bekommt man Schutz bereits für rund 50 Euro für maximal fünf Tiere. Es gibt Anbieter, die solche Tarife anbieten, was zeigt, dass der Markt sich langsam an die veränderten Haltungsgewohnheiten anpasst.

Geflügel

Hühner, Enten und Gänse werden sehr häufig als Hobby-Nutztiere gehalten, ohne dass man sich über Versicherungsschutz Gedanken macht. Dabei ist gerade bei Geflügel die Gefahr von Seuchenausbrüchen wie der Geflügelpest real und die Tierseuchenkasse entsprechend wichtig. Wer Geflügel hält und nicht gemeldet ist, riskiert im Seuchenfall nicht nur Verluste, sondern auch, dass die Entsorgung verendeter Tiere vollständig auf eigene Kosten geht.

Was ist mit Tierarztkosten?

Das bleibt die unbequeme Wahrheit: Reguläre Tierarztkosten für Routinebehandlungen, Impfungen oder Medikamente müssen Hobby-Nutztierhalter in Deutschland in aller Regel selbst tragen. Eine Krankenversicherung, die laufende tierärztliche Behandlungen für Schafe oder Ziegen übernimmt, ist am deutschen Markt so gut wie nicht verfügbar.

Was das in der Praxis bedeutet: Planen Sie für Ihre Tiere einen finanziellen Puffer für Tierarztkosten ein. Gerade bei Schafen und Ziegen, die anfällig für Atemwegserkrankungen, Parasitenbefall oder Klauenprobleme sind, können sich Behandlungskosten summieren. Bei schweren Erkrankungen, die eine Klinikeinweisung erfordern, werden schnell vierstellige Beträge fällig.

Wer mehrere Tiere hält, könnte in Erwägung ziehen, ob sich ein regelmäßiges Budget für Gesundheitsvorsorge, also Entwurmung, Klauenpflege, Impfungen, regelmäßige Tierarztbesuche, als eine Art Selbstversicherung einzuplanen sinnvoll ist. Prävention ist beim Nutztier nicht nur günstig, sondern oft auch tierschutzrechtlich geboten.

Fazit: Gut abgesichert, entspannt genießen

Wer Hobby-Nutztiere hält, tut es aus Leidenschaft. Und damit diese Leidenschaft nicht plötzlich in finanzielle Schwierigkeiten mündet, lohnt es sich, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen.

Die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst:

  • Anmeldung beim Veterinäramt unmittelbar bei Beginn der Haltung
  • Meldung bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes (gesetzliche Pflicht)
  • Tierhalterhaftpflicht prüfen oder neu abschließen, wenn Nutztiere in der bestehenden Privathaftpflicht nicht eindeutig mitversichert sind
  • Tierlebensversicherung bei wertvolleren Tieren oder größeren Beständen in Betracht ziehen
  • Regelmäßige Nachmeldungen bei Bestandsveränderungen nicht vergessen

Der Versicherungsmarkt für Hobby-Nutztierhalter entwickelt sich weiter. Immer mehr Menschen halten Tiere wie Schafe, Ziegen oder Alpakas auch ohne landwirtschaftlichen Betrieb, und der Markt reagiert darauf langsam mit passenderen Produkten. Wer sich unsicher ist, welche Kombination aus Absicherungen im eigenen Fall die richtige ist, sollte sich an einen auf Tier- oder Agrarversicherungen spezialisierten Versicherungsmakler wenden. Ein guter Berater kennt die Bedingungen der einzelnen Anbieter und kann maßgeschneidert helfen.

Und vielleicht das Wichtigste: Die meisten der genannten Pflichten und Absicherungen sind kein bürokratischer Aufwand um des Aufwands willen. Sie sind die Grundlage dafür, dass man im Ernstfall nicht allein dasteht: z.B. mit Hilde, der Ziege, dem Liebling der Kinder.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Da Versicherungsbedingungen und landesrechtliche Regelungen variieren, empfiehlt sich im Einzelfall die Beratung durch einen Fachanwalt oder spezialisierten Versicherungsmakler.

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