Lieferung in die ganze Welt – Dienstleister zur Paketweiterleitung

Sie möchten in einem Shop ein Produkt bestellen, aber der Shop liefert nicht an ihre Anschrift im Ausland?
Das betrifft viele Interessenten. Ein Großteil der Shops liefern nicht mehr ins Ausland und das aus vielen Gründen.

Auch bei uns ist dies der Fall. Gerade Verbraucher können wir mit einigen Warengruppen nicht weltweit beliefern.
Auf die Gründe und Lösungen, warum die weltweite Lieferung nicht immer möglich ist, möchten wir im folgenden Text eingehen.

Gründe

Es gibt sehr viele gute Gründe, warum ein Unternehmen nicht ins Ausland liefert. Es gibt drei Hauptgründe. Diese sind zum einen die Zollabwicklung, die logistische Abwicklung und die rechtliche Seite.

Zoll Abwicklung

Der häufigste Grund sind die hohen bürokratischen Formalitäten bei Zoll.
Je nach Produkt sind die Exportauflagen gewaltig und nicht zu unterschätzen.

Beispielsweise müssen Pflanzengesundheitszeugnisse erstellt werden, unter anderem in Verbindung mit Laborproben. Dies ist ein teuer und zeitaufwendiger Vorgang, mit der Folge, dass sich die Lieferzeiten massiv erhöhen können.

Dieser Mehraufwand schlägt sich auch auf die Preise um, was dafür sorgt, dass das Produkt unattraktiv wird.

Logistische Abwicklung

Ein weiterer nicht zu unterschätzenden Punkt sind die Versandkosten und die Lieferzeiten. Der Versand ins Ausland ist logischerweise teuer als ein rein nationaler Versand.

Viele Länder werden allerdings auch nur von den Paketdiensten per Expresskurier angeboten, was die Preise immens in die Höhe schießen lässt.

Dazu kommt eine gestiegene Gefahr zu Verlust, Verzögerung, Beschädigung oder sogar eine Straftat wie Diebstahl oder Betrug, aufgrund der längeren logistischen Kette und der Teilnehmer daran.

Beim rein nationalen Versand hat man einen Paketdienst und einen Ansprechpartner. Beim internationalen Versand gibt es den Versanddienstleister im Inland und in der Regel den Versanddienstleister im Ausland. Bei Problemen hängt man zwischen diesen beiden. Prozesse sind dadurch stark verzögert, komplex und teuer.

Lieferzeiten sind international selten garantiert im regulären Versand. Lange Laufzeiten somit niemals effektiv im Regelversand auszuschließen. So können Lieferungen nach Amerika auch mal vier bis acht Wochen unterwegs sein.

So kommt es in einigen Regionen zu Kollisionen zwischen Lieferzeit und Käufern, die vorschnell bei den Zahlungsanbietern Fälle öffnen oder Zahlungen zurückbuchen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Zahlungsdienstleister wegen der hohen Lieferzeit für den Kunden entscheiden und das Geld erstatten. Häufig wird danach dann doch zugestellt. Der Händler hat somit das Problem, Kosten und Aufwand, das Geld oder die Ware zurückzubekommen.

Klagen im Ausland sind teuer und selten erfolgversprechend.

Viele Betrüger wissen das und Händler schließen daher den kritischen Auslandsversand in Verbindung mit diversen Zahlungsanbietern aus.
Stattdessen werden nur Geschäftskunden beliefert. Häufig auf Vorkasse, Abschläge oder mittels einem gesicherten (Warenkreditversicherung) Factoring.
Aufgrund der aktuellen (2022) Wirtschaftslage setzt sich Vorkasse zunehmend durch.

Warum gibt es Probleme beim Versand innerhalb der EU?

In der EU sollte doch vieles “harmonisiert” sein. Zumindest wird es von der EU so kolportiert.
Tatsächlich ist es nicht so. Die Verpackungsverordnung hat in der EU einen Flickenteppich geschaffen. Jedes Land hat eigene Verpackungsverordnungen, eigene Verpackungslizenzsysteme und eigene Verpackungsauflagen, die zu hohen logistischen Kosten und zusätzlichen Aufwand führt.

Immer mehr Unternehmen streichen daher den zunehmend aufwendigeren und bürokratischeren Versand in die EU Länder oder arbeiten mit Vertriebspartnern beziehungsweise Tochterunternehmen zusammen.

Erschwerend kommt auch hier die aktuelle (2022) Wirtschaftslage dazu, bei der sich die Unternehmen mit eingeschränkten Zahlungsarten und Lieferkonditionen gegen Zahlungsverzug und Insolvenzen der Empfänger schützen wollen.

Lösungen

Kein Problem ohne Lösung. Die Lösung lautet hier “Paketweiterleitung” oder “Grenzpaketshop”.

“Grenzpaketshops” sind Paketshops, die sich an den Grenzen befinden. Besonders bekannt aus dem süddeutschen Raum in unmittelbarer Nähe zur schweizerischen Grenze.
Grenzpaketshops bieten den Bürgern der Schweiz eine Lieferadresse in Deutschland an. Der Schweizer Kunde bestellt in Deutschland und gibt als Lieferadresse die Adresse des Grenzpaketshops an. Der Händler versendet die Lieferung an den Grenzpaketshop. Sobald die Sendung dort eingetroffen ist, holt der Schweizer Kunde anschließend die Lieferung in dem Grenzpaketshop ab.
Dabei sind in der Regel fast alle Zahlungsarten möglich. Dazu unten mehr.

Weiterleitungsdienstanbieter sind Logistikanbieter, die nach einem ähnlichen Prinzip wie Grenzpaketshops arbeiten. So bieten die Weiterleitungsanbieter dem Kunden eine Lieferanschrift an. Der gravierende Unterschied ist, dass der Kunde die Sendung nicht abholt, sondern der Weiterleitungsdienst die Sendung an den Kunden in sein Zielland weitertransportiert und dabei den zollrechtlichen und logistischen Aufwand des Exports und des Imports übernimmt.

Wichtig

Sehr wichtig bei der Nutzung von Grenzpaketshops oder Weiterleitungsdienste ist die Wahl der richtigen Zahlungsart. Häufig dürfen beim Rechnungskauf, Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift die Rechnungsadresse / Käuferanschrift und die Lieferadresse nicht auseinander fallen. Dies dient den Zahlungsanbietern (Factoring) zum Schutz vor Betrug. Hier wäre es fatal, wenn der Grenzpaketshop oder der Weiterleitungsdienste plötzlich zum Vertragspartner für den Händler wird.
Zudem sind nicht alle Waren für Grenzpaketshops oder Paketweiterleitungsdienstleister geeignet.

Nachdem der Paketdienst die Sendung an die Lieferadresse zugestellt hat, geht die Gefahr für Verlust oder Verschlechterung in die Verantwortungssphäre des Kunden über. Als Kunde ist es daher ratsam, den Dienstleister entsprechend über die Waren zu instruieren und die richtige Versandart bzw. den richtigen Dienstleister auszuwählen. Wer beispielsweise verderbliche Waren oder kühlkettenpflichtige Waren an der Lieferadresse erhält, sollte auch für den weiteren Transport sicherstellen, dass die Kühlkette eingehalten wird und einen schnellen Versand buchen, d.h. kein Sammelversand oder konsolidierter Versand.

Auch in Hinblick auf die Exportabwicklung und Importabwicklung ist eine umfangreiche Information des Weiterleitungsdienstleisters notwendig. Einige Produkte dürfen eventuell nicht exportiert, andere wiederum nicht importiert werden. Gegebenenfalls muss der Weiterleitungsdienst vorab weitere Dokumente erstellen oder anfordern. Bei einer rechtzeitigen Information mit genügend Vorlaufzeit kann der Weitertransport so flüssig vonstattengehen.

Alternativ spielt man auf Risiko und kann seine gesamte Lieferung verlieren.

Einige Grenzpaketshops:

Einige Weiterleitungsdienstleisters:

Anbieter mit dem Vollmachtsprinzp

Eine Besonderheit unter den Weiterleitungsdienstanbietern oder Grenzpaketshops sind Anbieter, die nach dem Vollmachtsprinzip arbeiten.

Bei Vollmachtsprinzip bevollmächtigt der Dienstleistungsanbieter den Käufer in seinem Namen (den Namen des Dienstleistungsanbieters) Waren zu kaufen. Rechnung und Lieferung geht an den Dienstleistungsanbieter.

Für den Händler ist der Dienstleistungsanbieter somit der Vertragspartner. Nur dieser Dienstleistungsanbieter ist dem Händler bekannt und somit auch Ansprechpartner des Händlers.

Ein besonders problematischer Fall ist dann gegeben, wenn der Händler liefert, der Dienstleistungsanbieter aber nicht zahlt. Der Dienstleistungsanbieter verweist dabei auf den „Käufer“ (Vollmachtnehmer). Dieser ist dem Händler aber unbekannt. Logischerweise ist der Händler weder verpflichtet den Vollmachtnehmer zu recherchieren noch sich mit dem Vollmachtnehmer auseinander zu setzen.

Es ist bereits bei vielen Händlern vorgekommen, so die Berichte in den sozialen Medien oder Foren, dass der Dienstleistungsanbieter von den Händlern wissen wollte, wem er die Vollmacht gegeben hat, da er dies in einem „Massengeschäft“ macht.

Lustigerweise ist es oft so, dass der Dienstleistungsanbieter die gelieferten unbezahlten Waren bereits weitergegeben hat und somit eigentlich den Vollmachtnehmer kennen müsste. Dahinter steckt ein zum Teil temporäres Chiffren System, die der Dienstleistungsanbieter nur für den Empfang der einen Lieferung hat und nach der Zustellung gelöscht wird.

Schlussendlich ist es so, dass der Händler hinter dem Geld und der Ware hinterherläuft.

Auch der weiterführende Nachverkaufsservice ist ein Problem beim Vollmachtsmodell.

Der Käufer versucht sich häufig direkt an den Händler zu wenden, zum Beispiel um einen Servicevertrag zu nutzen oder um sonstige Fragen zum Produkt und seiner Verwendung zu klären. Da der Händler den Käufer nicht kennt, bekommt der Käufer häufig keine Auskünfte. So sind Serviceverträge oder Lizenzen an den Dienstleistungsanbieter als Vertragspartner gebunden und nicht an den eigentlichen Käufer.

Hier muss sich der Käufer an den Dienstleistungsanbieter wenden. Dieser jedoch, so unsere Erfahrung, interessiert sich wiederum nicht weiter, für den Käufer, seine Anliegen nach dem Kauf. Der Dienstleistungsanbieter übernimmt in der Regel keinen weiteren Service als die Annahme und Weiterleitung der Waren.

Zudem muss man erwähnen. Es handelt sich dabei um ein Business-to-Business (B2B) Vertragsverhältnis, was zu anderen Konditionen abgeschlossen werden kann als Verbraucher sie kennen.

Beispielsweise gibt es im Business-to-Business-Bereich kein Widerrufsrecht, es gilt ein strengeres Gewährleistungsrecht inkl. einer unverzüglichen Prüfungspflicht und der Käufer trägt das Versandrisiko ab Übergabe der Ware an den Frachtführer.

Anbieter mit Concierge-Service

Eine andere Art des Weiterleitungsdienstanbieters beziehungsweise Grenzpaketshops sind die, die mit einem Concierge arbeiten. Diese sind etwas durchsichtiger als die Dienstanbieter, die mit dem Vollmachtsprinzip arbeiten.

Beim Concierge-Service beauftragen Sie den Weiterleitungsdienstleister oder Grenzpaketshop, die Waren bei den jeweiligen Händlern zu bestellen.

Der Concierge-Service-Anbieter kümmert sich um die gesamte Abwicklung. Dieser kauft, er bezahlt, er nimmt die Ware für Sie an und transportiert die Ware zu ihrer Anschrift.

Sie als auch der Händler haben den Concierge-Service-Anbieter als Ansprechpartner, sodass eine klare effiziente Kommunikation möglich ist.

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