Wie schütze ich meine Tiere vor der Geflügelpest / Geflügelgrippe?

Die Vogelgrippe kommt alle Jahre wieder und breitet sich über Deutschland und Europa aus. Was viele Hobbyzüchter und Hobbyhalter fragen „Wie schütze ich meine Tiere vor der Geflügelpest?“.


Auf diese Fragen möchten wir bestmöglich Antwort geben. Es handelt sich bei diesem Text allerdings um eine reine Information für einen erste Überblick. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an den Tierarzt oder die Zuständige Behörde in Ihrer Region!

Als Tierhalter ist man oft verunsichert und weiß nicht genau, was man tun soll und wie man sich verhalten soll.

Wann beginnt die Vogelgrippe?

Die Hauptsaison der Vogelgrippe beginnt in der Zugvogelsaison. In dieser Zeit steigt vermehrt die Anzahl der Ausbrüche. Aber auch außerhalb der Hauptsaison ist man keinesfalls sicher.

Was ist die Geflügelpest genau?

Die aviäre Influenza, wie sie richtig heißt, ist eine hochpathogene (hochansteckende) Krankheit, die vor allem Vögel und Geflügelt trifft. Deshalb auch Vogelgrippe oder Geflügelgrippe. Aufgrund der Gefahr auch als Geflügelpest bezeichnet.

Besonders betroffen sind neben Wildvögeln auch Hühner, Gänse und Enten.

Erkennbar ist die Vogelgrippe daran, dass das betroffene Geflügel eine allgemeine Schwäche hat, dazu ein eher struppiges, stumpfes Federkleid. Auch hohes Fieber und schwere Atmung sind hinweisgebende Symptome. Schwere Atmung erkennen Sie an einem geöffneten Schnabel. Weitere Symptome sind Ödeme an Kopf, Kamm, Hals, Kehllappen, Beinen und Füßen. Sowie die Blaufärbung der Haut und Schleimhäute. Wässriger schleimiger und grünlicher Durchfall ist auch ein Symptom. Dazu kommen neurologische Störungen und die erkrankten Tiere stellen meist das Fressen ein.

Resultate sind logischerweise ein senken der Legeleistung und eine Verschlechterung der Eierqualität (dünnwandig oder schalenlos).

Gefolgt vom qualvollen Tod des Tieres.

Wie erfolgt die Übertragung?

Übertragen wird die Geflügelpest durch Viren in Wildvögel. Entweder durch direkten Kontakt oder durch indirekten Kontakt.

Offene und geschlossene Stallhaltungen können sich infizieren. Es reicht bereits der Kontakt mit neuen Tieren, Personen, Fahrzeugen, Geräten, Futtermittel, Einspreu und Wasser, dass kontaminiert sein könnte. Leichte Spuren von Kot oder Sekreten (z.B. Speichel oder Nase) von Wildvögeln, die unsichtbar sind, können den Virus beinhalten und reichen für eine Übertragung und die Infektion ganzer Tiergruppen aus.

Wo bekomme ich Informationen?

Informationen erhalten Sie über die Risikoeinschätzungen des Friedrich-Löffler-Institut. Auch über die Kommune werden wichtige Informationen bereit gestellt. Beachten Sie aber auch die Nachbarkommunen.

Die konkreten für Sie gültigen Vorschriften und Auflagen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es gibt Vorschriften für notwendige Desinfektionseinrichtungen und zu verwendeter Schutzkleidung. Auch wie die Tiere unterzubringen sind, welche Auflagen die Volieren haben müssen können abweichen. Wenden Sie sich daher immer an das für Sie zuständige Amt bzw. Behörde.

Wie schütze ich meine Tiere?

Um Ihre Tiere zu schützen ist Planung ein wichtiger Punkt.

Erstellen Sie einen Lageplan Ihrer Stallanlagen. Grundrisse und Skizzen und markieren Sie darauf die „Biosicherheitseinrichtungen“ also Türen (Schleusen) und Fenster.

Erstellen Sie einen Plan, wann Sie einigen und Desinfizieren.

Erstellen Sie auch einen Regionalplan und schauen Sie, wo andere Geflügelhalter, Betriebe und Wildvögel gebiete sind. Befinden Sie sich in deren näheren Umkreis?

Richten Sie Ihr Gehege so aus, dass es sicher vor Wildvögeln ist. Das bedeutet, ein sicheres Dach und sichere Zäune oder Wende. Wildtiere sollten das nähere Gehege niemals betreten oder anderweitig z.B. durch Kot kontaminieren dürfen.

Gewässer in Ihren Gehege, z.B. Löschteiche, Rückhaltebecken, Schwimmteiche oder Plantschbecken für Ihre Wasservögel, sollten Sie abdecken oder so mit einem Netz überspannen, dass wilde Wasservögel nicht an das Wasser kommen (Verhinderung des Einflugs).

Füttern Sie Ihre Tiere ausschließlich an Stellen, an denen kein Zugang für Wildvögel gegeben ist. Positionieren Sie Tränken und Futterstellen entsprechend wildvogelsicher.

Bewahren Sie Futter, Einstreu, Werkzeuge und alles was in Kontakt mit Ihren Tieren kommen kann so auf, dass es wildvogelsicher ist.

Was tun, wenn die Geflügelgrippe (nicht bei Ihnen, aber in der Region) ausgebrochen ist?

Zu aller erst gilt: Stallen Sie die Tiere unverzüglich ein.

Beschränken Sie den Zugang zu den Tieren. Beschränken Sie den Zugang auf die Personen, die notwendig für die erforderlichen Arbeiten sind wie Tierarzt, Fütterung, Technik, Desinfektion, Reinigung.

Achten Sie auf eine regelmäßige Desinfektion des Stalls, des Eingangsbereichs, der Kleidung und Materialien. Verwenden Sie Desinfektionswannen oder Desinfektionsmatten.

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Verwenden Sie spezielle Stallkleidung und Stallschuhe. Wenn möglich verwenden Sie Einmal-Schutzkleidung, die Sie unverzüglich nach Gebrauch entsorgen oder verwenden Sie eine gesonderte Kleidung, die Sie vor dem Betreten als auch danach ordentlich desinfizieren.

Vor dem betreten des Stalls sollten Sie Ihre Schuhe immer mit einer speziellen Schuhdesinfektion behandeln.

Waschen und Desinfizieren Sie regelmäßig ihren Hände oder verwenden Sie Einmal-Handschuhe. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Hände richtig waschen und ein Desinfektionsmittel selbst herstellen.

Vermeiden Sie Umstallungen und Transporte der Tiere.

Vermeiden Sie auch den Austausch von Futtervorräten, wenn Sie diese an verschiedenen Stellen gelagert haben.

Grünfutter, Fallobst, etc kann mit Kot von Wildvögeln kontaminiert sein. Achten Sie darauf, wenn Sie es verfüttern.

Ebenso kann Oberflächenwasser und Regenwasser kontaminiert sein. Verwenden Sie ausschließlich Trinkwasser.

Andere Haustiere sollten Sie von Ihrem Geflügel fernhalten. Katzen und Hunde können kontaminiert sein z.B. Wildvogelkot an den Pfoten oder den Virus in sich tragen (ohne selbst zu erkranken).

Verleihen Sie niemals Werkzeuge, Tränken, Futtereimer und Co an andere Geflügelhalter. Jeder Stall hat seine eigene Ausrüstung!

Halten Sie sich an die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpestschutzverordnung kurz GeflPSchV) und an Anweisungen der Kommune, des Amtstierarztes oder der entsprechenden Behörde.

Was immer wieder vergessen wird, wenn Sie Ihre Tiere in der Stallhaltung haben, bieten Sie Ihnen Beschäftigung an.

Körner und Einstreu für Beschäftigung und Scharrbedürfnis.

Kalk-Grit für die Eierschalenbildung.

Magenkiesel oder Quarz-Grit zur natürlichen Unterstützung der Verdauung

Picksteine zur freien Aufnahme von Kalk und anderen notwendigen Mineralien.

Auch Raufutter wie Luzerne sind wichtig zur Beschäftigung aber auch zur Sättigung.

Frischfutter und Grünfutter wie Salat, Möhren, Äpfel sind ebenso wichtig für die Ernährung aber auch für die Unterhaltung der Tiere.

Sie können ein kleines Netz mit Grünfutter füllen. Ihre Tiere können daran herumzupfen und sich beschäftigen. Futterbälle, Schnackbälle sind auch eine nette Abwechslung im Stallalltag.

Ein Sandbad oder Staubbad zur Parasitenabwehr und Gefiederpflege ist ebenso wichtig und auch unterhaltsam oder entspannend für die Tiere.

Genügend Sitzstangen, eine Hühnerschaukel und Klettermöglichkeiten sind für Ihre Hühner eine gute Unterhaltung und Beschäftigung. Wenn Sie ein Fenster haben, setzen Sie Sitzstangen vor das Fenster. Ihre Tiere werden es lieben herauszugucken und mal etwas anderes als den Stall zu sehen.

Hier haben wir eine kleine Liste erstellt mit Produkten, die Ihren Tieren etwas Abwechslung bieten.

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Meine Tiere sind infiziert, was passiert nun?

Diese Frage möchten wir am liebsten nicht beantworten, da das Resultat der Infektion für niemanden schön ist.

Die aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bei einem Verdacht muss sofort das zuständige Veterinäramt bei Ihnen vor Ort informiert werden.

Im ersten Schritt wird bei der Überprüfung des Verdachts auf Geflügelpest durch das Veterinärsamt mehrere Proben genommen. Diese Proben werden anschließend in spezielle gut gesicherte und amtliche Tierseuchenlabore gebracht und dort untersucht.

Falls im Tierseuchenlabor feststellt wird, dass Ihre Tiere infiziert sind, werden die Veterinärbehörden umgehend Maßnahmen einleiten. Jede Maßnahme ist darauf ausgerichtet, dass die Verbreitung des Virus so gut wie unmöglich gemacht wird.

Der „Seuchenbetrieb“ wird im zweiten Schritt dann quasi unter Quarantäne gestellt und um den Betrieb eine mindestens drei Kilometer große Schutzzone gezogen. Dazu wird eine zehn Kilimeter große Überwachungszone eingerichtet.

Im dritten Schritt wird der „Seuchenbetrieb“ und alle Betriebe, die damit in Verbindung stehen oder in denen der Verdacht eines Ausbruches der aviäre Influenza besteht umgehend geräumt. Unter „Räumung“ versteht man hier, dass sämtliches Geflügel tierschutzgerecht getötet und beseitigt wird.

Der vierte Schritte ist die Umsetzung und Aufrechterhaltung der optimalen Hygiene. Dazu gehören umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen unter anderem der komplette Stall, alles was mit den Tieren in direkten oder indirekten Kontakt gekommen ist. Dazu zählen unter anderem auch Personen, Tiertransportbehälter, Verpackungsmaterial wie Eierkartons, Futter, Tränken, Einstreu und so weiter. Ebenso wird ein Betretungsverbot und ein Transportverbot ausgesprochen. Durch das Betretungsverbot und das Transportverbot soll verhindert werden, dass der Virus sich aus dem Seuchengebiet herauskommt. Betretungsverbot und Transportverbot gilt für alles, dass einen direkten oder indirekten Kontakt mit den Tieren hatte.

Auflagen

Es gibt eine Vielzahl von Auflagen, wenn die Geflügelgrippe ausgebrochen ist. Wenn die Kommunen oder Kreise die Stallpflicht verhängen erfolgt dies häufig in Form einer Allgemeinverfügung. Darin finden sich auch die Auflagen.

Eine allgemeine Pflicht ist die Anmeldung des Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse. Bei wenigen Tiere ist die Tierseuchenkasse oft kostenlos oder sehr günstig. Die Tierseuchenkasse ist häufig Teil der Landwirtschaftskammer.

Eine weitere Auflage kann das Führen eines Bestandsregisters sein. In diesem müssen Sie die Tiermengen und die Tierarten angegeben sowie Abgänge (Verkauf, Verstorben) und Neuzugänge (gekauft, geschlüpft) angeben.

Eine weitere Auflage kann das Führen einer Legeliste sein. Dies ist eine häufige Auflage bei Kleinhaltung oder Hobbyhaltungen. Darin protokollieren Sie die tägliche Legeleistung der Tiere.

Eine weitere Auflage ist die gesonderte Dokumentation verendeter Tiere. Wenn die Anzahl der verendeten Tiere eine gewisse Anzahl übersteigt muss der Tierarzt verständigt werden und die Todesursache untersucht werden.

In der Erreger der Geflügelgrippe auf den Menschen übertragbar?

Nach den Erfahrungen des Robert-Koch-Instituts wurde gezeigt, dass Menschen mit engen Kontakt zu den infizierten Geflügel gefährdet sind. Das Risiko einer Infektion wird aber insgesamt als eher sehr gering eingeschätzt.

Können Fleisch und Eier weiterhin gegessen werden?

Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eier ist weiterhin unbedenklich. Der Virus wird bei 70°C abgetötet. 70°C entspricht der küchenüblichen Zubereitung.

Wir im TV

Über unsere Maßnahmen gegen Geflügelgrippe und unsere Tiere hat der WDR berichtet. In unserem Beitrag „Geflügelgrippe, Einstallung und der WDR“ finden Sie weitere Informationen und den Link zur WDR Mediathek.

FAZIT

Es ist für Sie und Ihre Tiere immer besser, wenn Sie Besonnenheit und Vorsicht walten lassen. Ergreifen Sie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und halten Sie sich bitte immer an die von der Kommune oder dem Kreis herausgegebenen Informationen, Anweisungen und Verfügungen.

Achten Sie auf besondere Vorkommnisse. Ein hoher Wildvogelbestand in unmittelbarer Nähe, ein Wildvogelüberflug sollte bei Ihnen die Alarmglocken klingeln lassen. Auch ein nicht normales Verhalten Ihrer Tiere sollte Sie aufhorchen lassen. Im Zweifel gehen Sie bitte immer zu einem Tierarzt Ihres Vertrauens.

Denken Sie auch daran, dass Sie Ihre Tiere registrieren. Dazu melden Sie Ihren Tierbestand in der Regel jährlich bei der Tierseuchenkasse. Die Tierseuchenkasse erreichen Sie über die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer. Nicht jedes Land hat eine Landwirtschaftskammer. Lediglich Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland besitzen eine Landwirtschaftskammer.

Sollte Ihr Bundesland keine Landwirtschaftskammer haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium.

Wenn Sie im freien zum Beispiel bei einem Waldspaziergang verendete Vögel finden, informieren Sie unverzüglich das kommunale, städtische oder kreisangehörige Veterinärsamt beziehungsweise Amtstierarzt.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Jannett

    Für mich als keine Hobbyhalterin sehr interessant! danke für die Tipps.

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